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   OLG Oldenburg, 01.03.1989 - 3 U 266/88   

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https://dejure.org/1989,4769
OLG Oldenburg, 01.03.1989 - 3 U 266/88 (https://dejure.org/1989,4769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.03.1989 - 3 U 266/88 (https://dejure.org/1989,4769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. März 1989 - 3 U 266/88 (https://dejure.org/1989,4769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Durchführung der Beweisaufnahme; Antrag auf Parteivernehmung; Beweispflichtige Partei; Vorbereiteter Schriftsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung der Beweisaufnahme; Antrag auf Parteivernehmung; Beweispflichtige Partei; Vorbereiteter Schriftsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 445

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 125
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91

    Darlegungs- und Beweislast bei Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten wegen

    Denn selbst wenn dieser Auffassung zu folgen wäre, wäre das Gericht nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, die Klägerin nach Durchführung der Beweisaufnahme zu fragen, ob sie ihren Antrag auf Parteivernehmung aufrechterhält (OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 125 [OLG Oldenburg 01.03.1989 - 3 U 266/88] re.Sp.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 1990 - VIII ZR 362/89 -NJW 1991, 639, 640) .
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