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OLG Oldenburg, 01.03.1989 - 3 U 266/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Durchführung der Beweisaufnahme; Antrag auf Parteivernehmung; Beweispflichtige Partei; Vorbereiteter Schriftsatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchführung der Beweisaufnahme; Antrag auf Parteivernehmung; Beweispflichtige Partei; Vorbereiteter Schriftsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 445
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 125
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Darlegungs- und Beweislast bei Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten wegen …
Denn selbst wenn dieser Auffassung zu folgen wäre, wäre das Gericht nach § 139 ZPO verpflichtet gewesen, die Klägerin nach Durchführung der Beweisaufnahme zu fragen, ob sie ihren Antrag auf Parteivernehmung aufrechterhält (OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 125 [OLG Oldenburg 01.03.1989 - 3 U 266/88] re.Sp.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. November 1990 - VIII ZR 362/89 -NJW 1991, 639, 640) .